Freiwillig gesetzlich versichert – Vorsichtig bei Auswanderung

Freiwillig gesetzlich versichert – Vorsichtig bei Auswanderung

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine große Änderung im Krankenversicherungs -wesen ergeben – die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung. Wer alles freiwillig gesetzlich versichert ist, ist schnell geklärt. Lag in den letzten drei Jahren das Jahresbruttoeinkommen über 49.950 € ist man freiwillig gesetzlich versichert. In der Regel erhält man von seiner gesetzlichen Krankenkasse zum Jahresanfang ein Schreiben in dem man die Vorführung in dieser Kategorie bestätigt. Der Arbeitgeber übernimmt weiterhin das abführen der Beträge, so dass viele vergessen ob sie nun freiwillig oder gesetzlich krankenversichert sind.

Das Problem der Kündigung

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung endet die freiwillige nicht mit dem Ausscheiden beim Arbeitgeber sondern es müssen danach auch weiterhin Beträge an die Kasse gezahlt werden, auch in einer Arbeitslosigkeit. Zwar ändern sich die Beiträge gravierend aber dennoch muss aus der eigenen Tasche an die Versicherung gezahlt werden. Jede freiwillig gesetzliche Krankenkasse unterliegt einer individuellen Kündigungsfrist.

Für Auswanderer oder Menschen die eine längere Reise planen gilt daher Folgendes.

Auswege für Auswanderer

Es gibt generell zwei Möglichkeiten:

  1. Es kann versucht werden mit der Versicherung einen ruhenden Vertrag zu vereinbaren, in dem nur geringer monatliche Kosten anfallen, die dann weiterhin bezahlt werden müssen. Dies ist vor allem Sinnvoll, wenn man sich in Deutschland nicht abmelden will, bei einer Rückkehr nach Deutschland wäre man gleich wieder krankenversichert.
  2. Die zweite Möglichkeit ist die, sich in Deutschland abzumelden und dies der Krankenkasse mitzuteilen. Wer nicht in Deutschland wohnt braucht auch keine deutsche Krankenkasse – macht auch keinen Sinn. Jeder muss jedoch für sich selber wissen ob eine Abmeldung in Deutschland für ihn Sinn macht. 

Für einen längeren Aufenthalt über 6 Wochen im Ausland muss generell sowieso eine Langzeit Reiseversicherung abgeschlossen werden, da man solange man nicht im Ausland arbeitet auch nicht an das jeweilige soziale Netzwerk angeschlossen ist. Derzeit sind zum Beispiel die ADAC Langszeitreiseversicherung und die Langzeit Reiseversicherung von Sta-Travel sehr interessant und bieten umfangreiche Leistungen.

Wichtig ist vor der Auswanderung oder dem Aufenthalt zu prüfen, wie lange die eigentlich Kündigungsfrist ist, aber entscheiden ist es mal wieder: einfach bei der Versicherung anrufen, den Fall schildern, nett und freundlich sein und dann findet man auch eine gemeinsame Lösung. Hoffentlich 🙂

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