Abmelden aus Deutschland bei Auswanderung

Abmelden aus Deutschland bei Auswanderung

Immer wieder erhalte ich Emails mit Fragen zum Thema Abmelden aus Deutschland bei einer Auswanderung. Oft in Zusammenhang mit Krankenversicherungen und deutschen Ämtern. In diesem Artikel möchte ich nun endlich einen Einblick darin geben, wann man sich abmelden sollte, wann nicht und wie die einzelnen Entscheidungen andere Dinge beeinflussen.

Was bedeutet eigentlich die An/Abmeldung?

Die Frage klingt erstmal ziemlich einfach zu beantworten, werden die meisten von euch denken. Doch dennoch möchte ganz kurz darauf eingehen, was die „Meldung“ beim Einwohnermeldeamt eigentlich heißt.

Also mit einer Anmeldung gibt man an, dass man in dem entsprechenden Land (in unserem Beispiel einmal Deutschland), nicht nur seinen dauerhaften Wohnsitz hat, sondern der gesamte Lebensmittelpunkt liegt. Wichtig ist, dass man nur mit der entsprechenden Anmeldung auch entsprechend registriert ist, eine Sozialversicherungsnummer hat, sozialversichert ist und dadurch auch in Deutschland arbeiten kann.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland pflicht, das heißt, dass jeder der in Deutschland gemeldet ist auch eine Krankenversicherung vorweisen muss, wenn kein Einkommen vorliegt, wird man entsprechend über die Agentur für Arbeit oder Sozialamt krankenversichert.

Was mich zum nächsten Punkt bringt, nämlich dass jeder der in Deutschland angemeldet ist sich entsprechend mit der Agentur für Arbeit austauschen muss, wie zum Beispiel ob man einen Job hat, ob man arbeitssuchend ist usw.. Damit hat also jeder der in Deutschland angemeldet ist, nicht nur Rechten sondern auch Pflichten denen er nachkommen muss. Bitte behaltet dies einmal im Hinterkopf.

Abmelden aus Deutschland   Wann ein Muss bei Auswanderung

Abmelden aus Deutschland: Wann ein MUSS!

Ich beantworte die Frage gleich: Wenn sich dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland, sondern woanders, befindet. Dazu wenn du nicht mehr deinen Pflichten nachkommen kannst und natürlich dann wenn du dich wo anders anmeldest.

Für Auswanderer heißt das erstmal, dass sobald ihr im Ausland arbeitet/ arbeiten wollt und nicht nur Urlaub macht, ihr euch in Deutschland abmelden müsst, weil ihr ja auch im Ausland sozial versichert arbeiten wollt (besondere Ausnahmen gibt es bei Diplomaten und Abgesandten von Unternehmen). Um ihm Ausland sozialversichert zu arbeiten, müsst ihr in der Regel vor Ort gemeldet sein, denn nur dann erhaltet ihr eine Sozialversicherungsnummer und nur mit dieser können euch Unternehmen auch entsprechend einstellen.

Damit verlegt sich dann euer Lebensmittelpunkt in ein anderes Land und damit müsst ihr euch auch entsprechend in Deutschland abmelden, vor allem auch aus dem Grund, weil ihr damit nicht mehr euren Pflichten nachkommen könnt.

Was passiert bei einer Abmeldung eigentlich:

Ab sofort ist die lokale Botschaft für die Verlängerung oder Ausstellung des Reisepasses verantwortlich

WICHTIG: Ihr seid trotz allem noch deutscher Staatsbürger (Auslandsdeutsche)!

Wann kann/sollte ich in Deutschland gemeldet bleiben obwohl ich plane auszuwandern?

Und jetzt zu der super interessanten Frage wie lange man in Deutschland gemeldet bleiben sollte. Und auch hier ist die Antwort eigentlich einfach, zumindest aus meiner Sicht und die Antwort entspricht auch meiner persönlichen Empfehlung: Bleibt solange in Deutschland gemeldet bis ihr oben beschriebenen Status erreicht, nämlich in eurer neuen Heimat, sozialversichert zu arbeiten, also dort voll und ganz zu leben. Damit haltet ihr euch in der Übergangszeit alle wichtigen Türchen offen um eine ungehinderte Rückwanderung zu gewährleisten.

Warum dies so wichtig ist möchte ich euch nur kurz am Fall der Krankenversicherung erläutern. In meinem Artikel ‚Krankenversicherung Auswanderer – Das Special‘, habe ich euch ja bereits ausführlich erklärt, warum eine Langzeitreiseversicherung sinnvoll für angehende Auswanderer sinnvoll ist. Die Krux dieser Langzeitreiseversicherung, unabhängig vom Anbieter, ist aber das ihr in der Regel einen Wohnsitz in Deutschland haben müsst, sprich ihr müsst in DE gemeldet sein. Wie gesagt, es handelt sich hier um eine LangzeitREISEversicherung. Die Versicherer gehen generell davon aus, dass ihr nicht sozialversicherungspflichtig im Ausland arbeitet. Denn in diesem Fall wäre euer Anmeldeort auch in der Regel nicht mehr in Deutschland.

Desweiteren habe ich in letzter Zeit viele Fragen in folgende Richtung bekommen: „Wenn ich mich nicht aus Deutschland abmelde, muss ich dann weiter meine Krankenkassen-Beiträge zahlen oder wie funktioniert das?“. Auch hier kann ich keine Regel für alle Versicherer ausgeben. Aber selbst wenn ihr in Deutschland gemeldet seid, aber versucht im Ausland ein neues Leben aufzubauen (also erstmal Arbeit sucht) könnt ihr die Krankenkassenbeiträge ganz vermeiden oder zumindest stunden. Viele Versicherer bieten eine „Liegeschaft“-Versicherung an, welche nichts anderes besagt als, die Verwaltung und Verwahrung der Versicherung kostet Geld (ca. 50€) pro Monat. ich möchte diesen Weg all denjenigen empfehlen die in der GKV sind (nicht freiwillig). Ihr erspart euch damit eventuelle Diskussion, wenn eure Auswanderung frühzeitig scheitert und ihr zurück in die Kasse wollt. Für freiwillig GKV Versicherte empfehle ich die Versicherung mit dem Grund der Auswanderung zu kündigen, Belege dafür können die Flugtickets sein, eine Wohnung die ihr vor Ort angemietet habt etc.. In der Regel akzeptieren dies die Versicherungen auch wenn ihr noch in Deutschland gemeldet seit – die wissen halt auch, dass ihr in der Regel in die freiwillige GKV zurückkehrt. Gleiches gilt aus meiner Sicht auch für Privat-Versicherte, da habe ich aber keine konkreten Erfahrungen gemacht.

Übrigens bei der „Liegeschaft“ erwartet die Krankenkasse ähnliche Dokumente, die klar und deutlich belegen, dass ihr nicht in Deutschland seid.

Ich hoffe ich konnte mit dem Artikel auf die ein oder andere Weise helfen. 

Euer,
Patrick

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