Wohnsitz bei Langzeitreiseversicherung bei Auswanderung

Wohnsitz bei Langzeitreiseversicherung bei Auswanderung

Mir werden immer wieder Fragen von Auswanderer zur Langzeitreiseversicherung der HanseMerkur, welche ich in meinem Special Krankenversicherung für Auswanderer als Langzeitreiseversicherung empfohlen habe, gestellt.

Und ich würde diesen Artikel und Video gerne dazu nutzen um eine ziemliche beherrschende Frage zu beantworten: Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin und nicht in Mitglied der deutschen Krankenversicherung bin?

Meine klare Antwort: JA!

Und das wurde mir auch schriftlich von der HanseMerkur bestätigt. Wichtig ist dabei nur, dass ihr zum Vertragsabschluss einen Wohnsitz in Deutschland habt. Sobald die Versicherung abgeschlossen ist, könnt ihre euch sowohl auf eure Reise begeben und euch ebenso aus Deutschland abmelden.

Versicherungsnehmer die ihren Wohnsitz für eine bestimmte Zeit ins Ausland verlegen vollen Versicherungsschutz. Auch bei Weltreisenden hat ein ständig wechselnder oder für zum Beispiel 12 Monate andauernder Wohnsitz keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Selbst Jobs, die von begrenzter Dauer sind, wie beim Work&Travel, führen nicht zu einem Verlust des Versicherungsschutzes.

Für Auswanderer heißt das, dass ihr versichert seid, so lange wie euer Auslandsaufenthalt auf bestimmte Zeit ausgelegt ist.

Jetzt kommt man hier als Auswanderer natürlich ins Grübeln, denn wer auswandert, der wandert ja aus, weil er langfristig in einem Land bleiben will. Das stimmt, aber selbst wenn ihr mit Sack und Pack ins Ausland zieht, heißt das ja noch lange nicht, dass euer Aufenthalt dauerhaft ist. Denn immerhin gibt es viele Auswanderer die ohne festen Job, festes Haus und auch ohne permanentes Visum auswandern.

Aus meiner persönlichen Sicht wird aus eurem Auslandsaufenthalt ein dauerhafter Aufenthalt wenn ihr zum Beispiel:

  • Einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag habt
  • Dauerhaft in dem neuen Land gemeldet seid
  • Ihr ein permanentes Visum für das Land habt

Genau in diesen Fällen wird der Krankenversicherungsschutz der HanseMerkur erlöschen, denn in den Versicherungsbedingungen steht klar und deutlich drin, dass nur Auslandsaufenthalte versichert sind, die vorübergehend sind. Das kann übrigens auch durchaus die maximale Versicherungszeit von 5 Jahren sein, welche die HanseMerkur anbietet.

Für Auswanderer ist die Langzeitreiseversicherung aber trotzdem ein großes Plus, denn sie sichert euch in der schwierigen und risikoreichen Übergangsphase zwischen zwei Gesellschaften (und irgendwie auch zwei Leben) ab. Daher würde ich auch keinem Auswanderer dazu raten auf die Versicherung zu verzichten.

Offizielle schriftliche Aussage der HanseMerkur (von der Abteilung Öffentlichkeit/Presse)

Für den Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung für längerfristige Auslandsaufenthalte ist ein deutscher Wohnsitz erforderlich. In der Regel melden sich dann die versicherten Personen in Deutschland ab, wenn sie vorübergehend ins Ausland ziehen. In § 2, Abs. 7 ist beschrieben, dass der Versicherungsvertrag endet, wenn u.a. die versicherte Person aus Deutschland wegzieht.
Damit ist gemeint, dass wir zwar vorübergehende Auslandsaufenthalte versichern, nicht jedoch dauerhafte Auslandsaufenthalte, z.B. im Rahmen einer Auswanderung. Der maximal versicherbare Zeitraum, den wir absichern können, beträgt 5 Jahre (Tarif RKL oder Young Travel).
Die in § 4, Abs. 2 (Tarif RKL) oder in § 3 (Tarif RK365) beschriebene Wohnsitzklausel soll in zukünftigen Versicherungsbedingungen entfallen und bis dahin soll sie in Bestandsverträgen der Krankenversicherung (Business und Touristik) kulant ausgelegt werden. Hat also ein Bestandskunde den Vertrag RK365 oder RKL wird auf die „Wohnsitz-Prüfung“ verzichtet und entsprechend Versicherungsschutz gewährt.

Jedoch hab ich von der HanseMerkur auch erfahren, dass sie sich vorbehalten, den Versicherten zu seinem zum Vertragsabschluss bestehenden Wohnsitz zurück zu transportieren oder in das nächstgelegenste und geeignete Krankenhaus an eben jenen Wohnsitz zu transportieren.

Ich hoffe die Antworten haben euch ein wenig geholfen und das Video hat euch gefallen. Für Letzteres wäre es toll, wenn ihr mir ein „Like“ auf YouTube geben könntet oder noch besser gleich den neuen Kanal abonnieren würdet.

Danke und bis bald!

Euer,
Patrick

Noch keine Kommentare vorhanden

Was denkst du?

Ebook sichern!

Newsletter abonnieren und Ebook als Geschenk bekommen:

Stell mir deine Fragen!

Nutze dir Chance und stell mir deine ganz persönliche Frage zu einem Problem oder Thema und ich beantworte sie gerne in einem der kommenden Videos oder Beiträgen (natürlich ohne deinen Namen zu nennen!)

Schreib mir einfach an: fragen@traumsauswandern.de
© 2018 traumasuwandern.de
Powered by Chimpify
Powered by Chimpify